Commune Tentlingen - Canton Fribourg

More details and notes

1. Bezugsberechtigt sind in erster Linie alle Personen, die in der Gemeinde Tentlingen gesetzlichen Wohnsitz haben.
2. Bestellungen resp. Reservationen können für Einwohner von Tentlingen bis 6 Monate vor Benützung bei der Gemeindeverwaltung Tel: 026 418 19 75 oder www.tentlingen.ch vorgenommen werden. Die Benützung pro Einwohner ist unbeschränkt.
Auswärtswohnende Personen können frühestens 20 Tage vor dem gewünschten Reisedatum die Tageskarten reservieren.
3. Die Reservationen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
4. Der Zuteilungsentscheid ist endgültig. Ein Beschwerdeverfahren ist ausgeschlossen.
5. Ausgabestelle ist die Gemeindeverwaltung. Die Tageskarten Gemeinde können während den Schalteröffnungszeiten abgeholt werden.
Für den Samstag und /oder Sonntag müssen die Tageskarten spätestens am Freitag (vor Büroschluss 17.00 Uhr) abgeholt werden. Die gleiche Regelung gilt auch für einen Feiertag, wobei zu beachten ist, dass vor Feiertagen die Gemeindeverwaltung bereits um 16.00 Uhr schliesst.
6. Die Abgabe der Tageskarte erfolgt bei der Gemeindeverwaltung gegen Barzahlung des Betrages von zurzeit CHF 40.-- pro Tag und Tageskarte Gemeinde (Preisänderungen vorbehalten).
Für reservierte, jedoch nicht abgeholte Tageskarten wird die Gebühr ebenfalls erhoben.
Für nicht eingelöste resp. nicht benützte Tageskarten wird absolut keine Rückerstattung erfolgen. Bei der Gemeindeverwaltung abgeholte und bezahlte Tageskarten werden nicht zurückgenommen.
7. Die Benützer der bei der Gemeindeverwaltung abgeholten Tageskarten sorgen dafür, dass die Karten nicht verloren gehen, es kann absolut kein Ersatz angeboten werden.
8. Die Haftung liegt allein beim Bezüger resp. bei der Bezügerin. Die Gemeinde kann eventuelle Schäden auf keinen Fall haftbar gemacht werden.
9. Mit dem Bezug der Tageskarte anerkennt der Bezüger resp. die Bezügerin die vorliegenden Weisungen.