Commune Rüeggisberg - Canton Bern

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  1. Grundsatz und Zweck
    Die Einwohnergemeinde Rüeggisberg stellt der Bevölkerung 3 Generalabonnemente der SBB „Tageskarten Gemeinde“ zu vorteilhaften Bedingungen zur Verfügung. Sie fördert damit den öffentlichen Verkehr und ermöglicht der Bevölkerung gleichzeitig preisgünstige Ausflüge und Reisen.

  2. Tageskarten Gemeinde
    Die Tageskarte Gemeinde wird in Form von einzelnen, für jeden Geltungstag vordatierten Tageskarten abgegeben. Die einzelne Tageskarte ist unpersönlich und kann jeweils von einer Person benützt werden. Sie berechtigt am jeweiligen Geltungstag zur freien Fahrt in der 2. Klasse auf dem gesamten GA-Geltungsbereich, ohne dass ein GA, Halbtax-Abo oder sonst eine Karte zusätzlich vorgewiesen werden muss.

  3. Benützerkreis / Bezugsberechtigte
    Seit dem 12. Dezember 2010 dürfen die Tageskarten nur noch an Einwohnerinnen und Einwohner der eigenen Gemeinde abgegeben werden. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Einwohnerinnen und Einwohner der Nachbarsgemeinden, welche weniger als 2'000 Einwohner zählen (konkret: Därstetten, Blumenstein, Kaufdorf, Niedermuhlern, Oberbalm, Rümligen und Rüschegg).

  4. Reservation / Bezugslimite
    Reservationen nimmt die Gemeindeverwaltung 3088 Rüeggisberg (Telefon 031 / 808 18 18) oder online über www.rueggisberg.ch entgegen. Die Bestellungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Tageskarten können 6 Monate im voraus reserviert werden. Die Abgabe der Tageskarten wird auf 3 aufeinanderfolgende Tage beschränkt.

  5. Bezahlung / Bezugsort
    Die GA-Tageskarten sind gegen Barzahlung bei der Gemeindeverwaltung Rüeggisberg abzuholen. Die Karte für den gewünschten Tag kann zu einem beliebigen Zeitpunkt im voraus gekauft und mitgenommen werden, muss allerdings bis spätestens 3 Tage vor Geltungstag bei uns abgeholt werden. (Abholung während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung). Für reservierte und nicht bezogene Tageskarten werden die Kosten von Fr. 45.-- pro Karte in Rechnung gestellt.

  6. Rückerstattung von GA-Tageskarten Gemeinde
    Verkaufte Tageskarten können nicht zurückgebracht oder umgetauscht werden. Eine Rückerstattung erfolgt auch nicht bei höherer Gewalt (z.B. wenn wegen Krankheit die Reise nicht angetreten werden kann), Verlust oder Diebstahl.

  7. GA-Tageskarte und Reiseantritt
    Auf der Tageskarte ist das Datum aufgedruckt und muss deshalb am Entwerter nicht mehr abgestempelt werden.

  8. Verschiedenes
    Mit dem Kauf der Tageskarte bestätigt der Benutzer die Anerkennung der Weisungen. Die Gemeinde lehnt Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Benützung der Tageskarten in jedem Fall ab. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Bundesbahnen SBB.