Untitled Document Die Einwohnergemeinde Meikirch stellt pro Tag vier unpersönliche Tageskarten der 2. Klasse für Fr. 45.00 für Einheimische / Fr. 50.00 für Auswärtige zur Verfügung!
Bestimmungen:
Reservation
Die Tageskarten können frühestens 3 Monate (1 Monat für Auswärtige) vor dem Reisedatum reserviert werden. Die Reservation kann am Schalter der Gemeindeverwaltung, telefonisch oder per Internet (www.meikirch.ch/gemeinde/verwaltung/oeffentlicherverkehr/default.htm) erfolgen.
Bezug
Nach erfolgter Reservation müssen die Tageskarten innerhalb von 24 Stunden am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Die Karten werden nicht per Post versandt. Schalteröffnungszeiten:
Montag | 07.30 – 12.00 / 14.00 – 18.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 – 14.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 – 12.00 / 14.00 – 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 – 14.00 Uhr |
Spezielle Öffnungszeiten während Sommerferien / an Feiertagen finden Sie auf der Homepage |
Preis
Pro Tageskarte und Benützungstag wird ein Preis von Fr. 45.00 für Einheimische / Fr. 50.00 für Auswärtige erhoben. Der Betrag ist beim Bezug der Karte bar zu entrichten.
Weiter zu beachten
- Die Tageskarten sind mit dem Benützungsdatum versehen. Ein Zurückbringen der Karten erübrigt sich damit.
- Die Benützungsanzahl pro Einwohner ist nicht beschränkt. Die Tageskarten können pro Person höchstens an drei aufeinanderfolgenden Tagen bezogen werden.
- Die Gemeinde Meikirch kann für allfällige Schäden/Verluste nicht direkt haftbar gemacht werden.
- Werden bezogene Tageskarten vor dem Reisedatum zurückgegeben, weil die Reise nicht angetreten werden kann, erfolgt eine Rückerstattung der bezahlten Gebühr nur dann, wenn die Tageskarten an andere Interessentinnen oder Interessenten abgegeben werden können.
- Die Benützungsgebühr wird durch den Gemeinderat Meikirch für jeweils ein Jahr festgelegt und im Mitteilungsblatt (Mechiuche Zytig) veröffentlicht. Die Benutzer der Tageskarten anerkennen die vorliegenden Bedingungen. Eine unrechtmässige Benutzung wird von der Gemeinde Meikirch strafrechtlich verfolgt.