Commune Beatenberg - Canton Bern

More details and notes

  • Bezugsberechtigt sind in der Gemeinde Beatenberg wohnhafte Personen. Massge­bend ist der zivilrechtliche Wohnsitz. Falls die Tageskarten bis vier Wochen vor dem Reisedatum nicht an einheimi­sche Personen vergeben sind, können auch alle anderen Personen, welche nicht Wohnsitz in Beatenberg haben, die Tageskarten beziehen.
  • Die reservierten Tageskarten sind innerhalb zweier Arbeitstage (nach erfolgter schriftli­cher oder telefonischer Bestäti­gung) gegen Entrichtung der entsprechenden Gebühr in bar bei der Gemein­deschreiberei zu bezahlen und zu beziehen. Ansons­ten ist die Gemeinde berechtigt, die Reservation aufzuheben und die Karten weiter­zugeben.
  • Die Karten werden nicht per Post versandt.
  • Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den

    Allgemeinen Weisungen der Gemeinde Beatenberg