SBB Tageskarte Gemeinde
Die Gemeinden Steg-Hohtenn und Gampel-Bratsch bieten Einheimischen und Auswärtigen 4 unpersönliche SBB Tageskarten Gemeinde der 2. Klasse an. Die Tageskarte ermöglicht die freie Fahrt auf allen Strecken der SBB, Postauto, den meisten konzessionierten Privatbahnen, städtischen Nahverkehrsmitteln sowie vielen Schiffsbetrieben der Schweiz während eines Tages. Es gilt der Geltungsbereich des Generalabonnements. Die Karten können ohne Halbtaxabonnement genutzt werden, sie sind vordatiert und jeweils am aufgedruckten Termin gültig.
Preis
CHF 40.- für Einheimische (Wohnsässige der Gemeinden Steg-Hohtenn und Gampel-Bratsch) und CHF 45.- für Auswärtige.
Die Karten müssen anlässlich der Abholung bei der Kanzlei bar bezahlt werden.
Reservationssystem
Reservationen sind telefonisch, am Schalter oder direkt über die gemeinsame Homepage www.weibil.ch (www.steg-hohtenn.ch und www.gampel-bratsch.ch) möglich. Die Reservationen werden in der Reihenfolge Ihrer Eingänge berücksichtigt.
Bezug der Tageskarten
Die Tageskarten sind je nach Datum der Tageskarte bei folgender Kanzlei abzuholen:
Kalenderjahr 2013: Gemeindekanzlei Steg, Kirchstrasse 37, 3940 Steg
Kalenderjahr 2014: Gemeindekanzlei Gampel, Kirchstrasse 6, 3945 Gampel
Die Tageskarten können nach erfolgter Reservation (bei Onlinereservationen nach erhalt des Bestätigungsmails) während den Öffnungszeiten bei der zuständigen Kanzlei abgeholt werden. Eine Zustellung per Post ist nicht möglich.
Verhinderung
Eine Rückerstattung, Rücknahme oder ein Umtausch von reservierten oder gekauften Karten ist ausgeschlossen. Reservierte, jedoch nicht bezogene Karten werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 10.- in Rechnung gestellt.
Verschiedenes
Die Gemeinden Steg-Hohtenn und Gampel-Bratsch behalten sich das Recht vor, die Verkaufsbedingungen kurzfristig zu ändern. Mit der Reservation anerkennen die Benützer/innen die vorliegenden Bestimmungen. Jede unrechtmässige Benützung oder Verwendung der Tageskarten wie sie diese Nutzungsbestimmungen vorsehen, zieht den Verlust der Bezugsberechtigung nach sich.