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Salenstein



Anzahl Tageskarten

Preis pro Tageskarte in CHF
2

35

  GA-Tageskarte reservieren
Weitere Details und Bemerkungen:

Art. 1          Zweck
1) Mit der Ausgabe von Tageskarten Gemeinde verfolgt die Einheitsgemeinde Salenstein folgende Ziele:

- Dienstleistung für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Einheitsgemeinde Salenstein - Förderung des öffentlichen Verkehrs

2) Die Einheitsgemeinde Salenstein unterhält zwei Sets Tageskarten Gemeinde.

 

Art. 2          Bezugsberechtigte / Reservation
1) Reservation frühestens vier Monate vor dem Reisedatum möglich für:

- Einwohnerinnen und Einwohner mit gesetzlichem Wohnsitz in der Einheitsgemeinde Salenstein - Industrie- und Gewerbebetriebe mit Sitz in der Einheitsgemeinde Salenstein

 

Art. 3          Kosten
Pro Tageskarte Gemeinde 2. Klasse und Benützungstag:
Einwohner: Fr. 35.--                Auswärtige: Fr. 40.--

 

Art. 4          Maximaldauer
Es können höchstens drei aufeinanderfolgende Tageskarten bezogen werden.

 

Art. 5          Ausgabe der Tageskarten Gemeinde
1) Die Ausgabe der Tageskarten Gemeinde erfolgt ausschliesslich am Schalter der Gemeindeverwaltung, Eugensbergstrasse 2, 8268 Salenstein zu den ordentlichen Öffnungszeiten (Montag – Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr, Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr).
2) Die Tageskarten sind beim Bezug bar zu bezahlen.
3) Reservationen der Tageskarten können bei der Gemeindeverwaltung Salenstein per Telefon 071 664 23 23 oder über www.tageskarte-gemeinde.ch getätigt werden.

 

Art. 6          Annullationsbestimmungen
1) Die Tageskarte Gemeinde ist vorzulegen
2) Bis eine Woche vor dem Reisedatum:

- Rückerstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 5.-- pro Tageskarte Gemeinde. - Bei ausserordentlichen Ereignissen (Krankheit oder Unfall unter Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses, Geburt und Todesfall in der Familie) Rückerstattung gemäss Art. 6 Abs. 2. - Liegt kein obenerwähntes Ereignis vor, erfolgt keine Rückerstattung.

4) Reservierte, aber nicht abgeholte Tageskarten Gemeinde werden in Rechnung gestellt.

 

Art. 7          Haftung
1) Die Einheitsgemeinde Salenstein kann nicht für allfällige Schäden, die aus der Reservation oder dem Verkauf der Tageskarten Gemeinde entstehen, haftbar gemacht werden.
2) Für einen allfälligen Verlust der Tageskarte Gemeinde haftet die Einheitsgemeinde Salenstein nicht.

 

Art. 8          Inkrafttretung
1) Die Richtlinien für die Ausgabe von Tageskarten Gemeinde durch die Gemeindeverwaltung Salenstein treten auf den 1. Dezember 2011 in Kraft.



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